Umgang mit dem Wolf soll sich ändern

Umgang mit dem Wolf soll sich ändern

Bundesratsinitiative zum Wolf: Ein nationales Konzept soll Interessenskonflikte ausgleichen. Wegen des rasant steigenden Bestands wird die Möglichkeit einer Bestandsregulierung gefordert. In der Praxis bietet das Bundesjagdgesetz die besten Voraussetzungen.

„Eine angepasste, nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht nicht dem Schutzzweck. Sie ist sogar zwingend notwendig, wenn wir die Akzeptanz des Wolfes erhalten wollen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Ein gesellschaftlicher Konsens zwischen Wolfsschutz, Sicherheit des Menschen und Erhalt der Artenvielfalt sei unabdingbar. Nach Auffassung des DJV sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz überführt werden. Es geht dabei nicht um eine reguläre Bejagung. Anders als das Bundesnaturschutzgesetz ist das Jagdrecht in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen.In einer Bundesratsinitiative fordern drei Bundesländer ein nationales Konzept zum Umgang mit dem Wolf (Quelle: Rolfes/DJV)

Laut DJV-Hochrechnungen werden im Frühjahr 2019 bereits über 1.000 Wölfe in Deutschland leben, den jährlichen Zuwachs beziffern Wissenschaftler auf über 30 Prozent. Der DJV begrüßt es, dass die Bundesratsinitiative Konfliktfelder offen benennt und Lösungen fordert. Völlig ungeklärt ist bisher beispielsweise, wie sich der Deichschutz durch Schafe und die rasante Ausbreitung des Wolfes vereinbaren lassen. Ähnlich wie bei der extensiven Beweidung von Naturschutzgebieten sind Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune nahezu unmöglich. Erfahrungen aus dem Wolfsmanagement in Frankreich, Schweden oder Finnland sollten dringend geprüft und möglicherweise übernommen werden.

Nach Auffassung von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen ist eine Beurteilung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation nur alle sechs Jahre angesichts der dynamischen Entwicklung nicht ausreichend. Der DJV unterstützt die Forderung, jährliche Erhebungen verpflichtend zu machen. Das derzeitige Meldeintervall von sechs Jahren für Wolfszahlen an die Europäische Kommission  ist keine Grundlage für Ausnahmeregelungen. Zuständig für die Festlegung des günstigen Erhaltungszustandes sind ausschließlich die Bundesländer. Ebenfalls positiv sieht der DJV die Forderung nach einem gemeinsamen Monitoring und Management mit Polen, denn Wölfe kennen keine Ländergrenzen. Nach DJV-Auffassung ist der Wolf in der Polnisch-Deutschen Subpopulation bereits im günstigen Erhaltungszustand. Wissenschaftler stützen diese These.

Der Antrag soll zunächst in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates behandelt werden.

Quelle: DJV.de (Deutscher Jagdverband)

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