So bewahre ich meine Waffe auf

So bewahre ich meine Waffe auf

Als Jäger ist es wichtig, sich mit der richtigen Aufbewahrung von Waffen und Munition auszukennen. Was genau gilt es zu beachten, welche Gesetze gibt es und was für Möglichkeiten werden für das Lagern angeboten? In diesem Artikel gibt es Antworten auf diese Fragen.

Die gesetzliche Regelung für die Aufbewahrung

waffenschrankRechtliche Grundlagen für die Verwahrung sind im Waffengesetz (WaffG) genauer gesagt im § 36 sowie in den §§ 13 und 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) verzeichnet. Jeder Waffenbesitzer sollte sich mit diesen Gesetzen vertraut machen und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit Gewehre und Munition nicht frei für Dritte zugänglich sind. Als Besitzer von Waffen sowie Munition, die unter die Erlaubnispflicht fallen, müssen sicher verwahrt werden. Hierfür gibt es spezifische Waffen- und Munitionsschränke, die abschließbar sind und als Tresor fungieren. Es gibt unterschiedliche Sicherheitsstufen, die diese Tresore erfüllen müssen: Für Langwaffen ist ein Waffenschrank erforderlich, der die Sicherheitsstufe A hat, bei Kurzwaffen ist die Sicherheitsstufe B nötig. Unbedingt zu beachten ist in allen Fällen, dass die Waffen entladen sein müssen und die Munition getrennt verwahrt wird, beispielsweise in einem Innenfach des Tresors. Eine Ausnahme bildet Munition, die nicht zu der entsprechenden Waffe passt. So kann man Munition für Kurzwaffen zusammen mit den Langwaffen verwahren und umgekehrt. So können die Kurzwaffen mit der anderen Munition zusammen in dem Innenfach verwahrt werden. Ist die Waffe nicht weggeschlossen, darf der Besitzer sie nicht aus den Augen lassen. Das Liegenlassen der Waffe in einem verschlossenen Auto erfüllt z. B. nicht die Sicherheitskriterien.

Weitere wichtige Punkte bei der sicheren Waffenverwahrung

munitionskisteEine ordnungsgemäße Lagerung der Waffen sowie der Munition sollte also unbedingt und immer mit großer Sorgfalt gewährleistet werden. Wählt man einen Tresor, der mit einem Schlüssel verriegelt wird, so muss dieser ebenfalls sicher verwahrt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, grundsätzlich einen Waffenschrank zu wählen, der die Sicherheitsstufe B erfüllt und über ein Zahlenschloss und/oder über einen Fingerabdruckscan zu öffnen ist. So erspart man sich die zusätzliche sichere Lagerung des Schlüssels. Man ist gegenüber den entsprechenden Behörden verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, dass entsprechende Maßnahmen zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen und Patronen gewährleistet ist. Darüber hinaus kann es sein, dass unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden, um die gesetzlich vorgeschriebene Verwahrung zu prüfen. Die Einhaltung der Gesetze sollte dem Waffenbesitzer nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch und insbesondere aus Sicherheitsgründen wichtig sein, da nur so ein Missbrauch durch Dritte und damit eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann. Man sollte sich also definitiv gründlich informieren und die Regelungen befolgen.

1 Kommentare

Eberwein
19. April 2015

Bin ins Ausland - nicht EU- f. 3 Moante und habe mich wohnsitzmässig abgemeldet. Von der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wurde die Bundesstelle in Giessen - zuständig für Auslandsdeutsche- verständigt, da dieses Amt bei Wohnsitz im Ausland zentral für die D zuständig ist. Sie erhält vom Ordungsamt die komplette Waffenakte.
Nun Anfrage vom Amt, wo und wie die Waffen aufbewahrt werden, sind die Waffen verkauft oder ins Ausland verbracht. Nachweise...usw.
Da ich Ende Mai wieder nach D zurückkehre und vor einem Jahr eine Waffenkontrolle mit Fotos stattgefunden hat, wurde dies als Anwort übermittelt. Nun wurde nochmals nach dem Aufbewahrungsort nachgefragt, da er bei längerer Abwesenheit - s. Ferienwohnung usw. - eventl. nicht als ausreichend überwacht sprich bewohnt gilt. Zum Glück habe ich ein bewohntes Zweifamilienhaus, sodass hier die sicherheit vorhanden ist. Merke deshalb, ein nicht bewohntes Einfamilienhaus über längere Zeit ist kein sicherer Aufbewahrungsort.,man kann hier entgegenwirken, duch Überlassung der Waffen vorübergehend bei Jagdfreunden - schriftl. Überlassungsvereinbarung treffen oder bei einem gewerbl. Büchsenmacher deponieren.
Bei 6 Wochen Urlaub dürfte wohl ein Waffenschrank noch als Sicheres Behältnis gelten.
Ungeklärt ist nach meiner Meinung auch die Aufbewahrung innerhalb D bei Jagdreise und Übernachtung im Hotel oder Privatquartier. Hier gibts keine Waffenschränke für die Aufbewahrung.......

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