Volksjagd und Staatsjagd – Das Jagdsystem der DDR

Volksjagd und Staatsjagd – Das Jagdsystem der DDR

Die deutsche Wiedervereinigung jährt sich zum 25. Mal. Mit der Wiedervereinigung ging auch das Jagdsystem der DDR in das Bundesdeutsche Jagdsystem über. Nach der politischen Wende vor 24 Jahren galt das bundesdeutsche Jagdrecht ohne Änderungen auch für die neuen Bundesländer. Aus diesem Anlass wollen wir die Jagd in der DDR genauer beleuchten.

Grenzstreife DDR JagdDie DDR propagierte das Motto „Die Jagd gehört dem Volke“. Jahrhunderte lang war die Jagd ein Privileg des Adels und der höheren Gesellschaft. Dies stand der sozialistischen Gesellschaft und Ideologie völlig konträr gegenüber. Die SED wollte jedem Bürger den Zugang zur Jagd ermöglichen und etablierte ein Jagdausübungsrecht, welches völlig losgelöst vom Grundbesitz war. Das Jagdwesen wurde zum öffentlichen Allgemeingut erklärt. Blickt man jedoch hinter die Kulissen wird klar, dass natürlich nicht jedem der Zugang zur Jagd gewährt wurde. Es wurde sorgfältig überprüft, ob eine „persönliche politischer Eignung“ gegeben war, bevor man durch eine Mitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft die offizielle Jagdbefähigung zu erhielt. Grundvoraussetzung war: Das Bekenntnis zum Sozialismus. Jagdwaffen mussten sich die Jäger dann vor jeder Jagd bei der örtlichen Polizeidienststelle ausleihen.

Die Staatsjagd – ein Widerspruch zur Volksjagd

staatsgäste erich honeckers in der schorfheideNeben dem öffentlichen Jagdwesen der DDR, pflegte auch die DDR-Führung ihre Leidenschaft für das Waidwerk. Jedoch gab es für die Parteifunktionäre gesonderte, exklusive Jagdflächen. 1953 war im ersten Jagdgesetz der DDR der Staatsführung das Recht eingeräumt worden, gewisse Flächen aus dem öffentlichen Jagdwesen auszugliedern. So waren ihnen durch das Benennen sogenannter „Sonderjagdgebiete“ ein exklusiver Zugang zu besonders wildreichen Revieren sicher. Diese wurden luxuriös ausgestattet mit Jagdhäusern in denen es an nichts fehlte. Auch internationale Staatsgäste wie z.B. Franz Josef Strauß wurden zur Jagd in den „Sonderjagdgebieten“ eingeladen. Natürlich hatte die dort ausgeübte Jagdpraxis meist wenig mit waidmännischen Verhaltensweisen zu tun und war stattdessen geprägt von Trophäengier.
Am Beispiel Erich Honeckers und seines legendären und luxuriösen Jagdreviers in der Schorfheide wird ein deutlicher Zwiespalt zwischen politischer Ideologie und tatsächlicher Umsetzung klar. Während die DDR Führung eine „Volksjagd“ einführen wollte, gönnten sich die Parteifunktionäre genau jene Privilegien, die sie eigentlich abschaffen wollten. Nach der politischen Wende vor 24 Jahren galt das bundesdeutsche Jagdrecht ohne Änderungen auch für die neuen Bundesländer.

Foto: Nickel van Duijvenboden (CC BY 3.0), Bundesarchiv, Bild 183-1987-0916-030 / CC-BY-SA 3.0

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