Jagdwaffen im Flugzeug – Was ist zu beachten?

Jagdwaffen im Flugzeug – Was ist zu beachten?

Die Mitnahme von Jagdwaffen auf Flugreisen unterliegt den Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Daher ist es empfehlenswert, die Mitnahme rechtzeitig anzumelden und die besonderen Bestimmungen in Erfahrung zu bringen.

Grundsätzlich gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Waffe muss entladen sein (nicht unterladen, leeres Magazin)
  • Die Waffe darf nicht schussbereit sein (Kammerstengel entfernen)
  • Die Waffe muss in einem verschlossenen (Waffen)Koffer transportiert werden
  • Die Munition muss getrennt von der Waffe transportiert werden (Reisekoffer)
  • Die Munition muss „ordentlich“ in einem verschließbaren Behälter verpackt sein
  • Keine Waffenteile ins Handgepäck
  • Messer jeglicher Größe dürfen nicht ins Handgepäck

Folgende Dokumente sind mitzuführen:

  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Waffenbesitzkarte
  • Deutscher Jagdschein
  • Reisepass, falls notwendig

 

Bei Montagen, die dies zulassen (z.B. Einhak- oder Schwenkmontage), empfehlen wir auch das Zielfernrohr abzunehmen, um ein Verstellen während des Transportes zu vermeiden. Seien Sie rechtzeitig (mindestens 1,5 Stunden vor Abflug) beim Schalter der Fluggesellschaft um einzuchecken, da ggf. die Waffe(n) zusätzlich kontrolliert wird, was mitunter eine Verzögerung bedeuten kann.

Waffen werden von vielen Fluggesellschaften nicht als „Sportgerät“ anerkannt und fallen daher nicht unter die Freigepäckgrenze von 20 kg pro Reisenden! Je nach Fluglinie wird bei den Freigepäckgrenzen, den Gebühren für den Waffentransport und anderem, mittlerweile stark differenziert.

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