Jagdgegner scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht

Jagdgegner scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht

Jagdgegner sind mit ihrem Versuch gescheitert, Stiftungen und anderen Organisationen die Möglichkeit zu eröffnen, das Jagen auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen zu untersagen.

Grundstückseigentümer, deren Flächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen, sind prinzipiell dazu verpflichtet, das Jagen auf ihrem Besitz zu dulden. Einzelpersonen, die die Jagd ablehnen, können aber seit 2013 die sogenannte Befriedung ihrer Grundstücke beantragen. Anlass für die Gesetzesänderung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Für juristische Personen gibt es diese Möglichkeit nicht.

Die beiden Stiftungen wollten eine Ausweitung der Regelung erzwingen – ohne Erfolg. Die Verfassungsrichter prüften die Klagen wegen formaler Fehler allerdings nicht inhaltlich. Die Stiftungen hätten zentrale Fragen zunächst von den Fachgerichten klären lassen müssen.

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