Jagdhaftpflicht – sich richtig versichern

Jagdhaftpflicht – sich richtig versichern

Eine einfache Halfpflichtversicherung reicht für einen Jagdscheininhaber nicht aus – für diesen gibt es spezifisch die sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung. Wer einen Jagschein besitzt oder auch Jagdwaffen, der ist in Deutschland verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Hierdurch werden Personen- sowie Sachschäden abgedeckt, die während der Jagd entstehen. Wie bei allen Versicherungen stellt sich jedoch die Frage: Worauf soll man beim Abschluss also achten?

Grundlagen der Jagdhaftpflichtversicherung

Für den Jäger sollte im Schadensfall eine Jagdhaftpflichtversicherung greifenBeim Abschluss einer Versicherung sind zunächst zwei Faktoren wichtig: Für welchen Fall, beziehungsweise wogegen versichert man sich? Und immer wieder steht auch die Frage nach der Höhe der Absicherung im Raum. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen für die Jagdhaftpflicht liegen bei 500.000 Euro für die Deckung von Personenschäden sowie bei 50.000 Euro für Sachschäden. Je nach Versicherung kann diese Summe bis zu 50 Millionen Euro erreichen. Wegen der geringen Beitragsunterschiede, lohnt es sich, eine Versicherung mit einer Deckung von nicht unter fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zu wählen und darüber hinaus mindestens 100.000 Euro Vermögensschäden zu übernehmen. Hier reicht die Höhe, je nach Versicherung, bis hin zu einer Million.

Eine wirksame Jagdhaftpflicht sollte nicht nur im Falle einer „unmittelbaren“ sondern unbedingt auch bei einer „mittelbaren Betätigung oder Unterlassung“ versichern. Wenn die Versicherung nur bei einer erlaubten beziehungsweise berechtigten Betätigung im Rahmen der Jagd greift, so ist man weder im Falle einer versehentlich falschen Erlegung, noch bei Schäden durch den Verkauf von Wildbret oder bei nicht gewerbsmäßigem Wiederladen von Munition geschützt. Weiterhin sollte, insbesondere bei Gesellschaftsjagden die Versicherungsinformationen genauer studiert werden, bei denen eine sogenannte „Forderungsausfalldeckung“ anzuraten ist. So eine Zusatzversicherung zahlt sich aus, wenn der entstandene Schaden durch den Schadenverursacher nicht abgedeckt ist.

AnsitzjagdGrundsätzlich gilt bei allen Haftpflichtversicherungen: Alles, was im Gesetz zu einer Haftung auf Schadenersatz gegenüber Dritten führt, ist mitversichert, auch wenn es nicht ausdrücklich genannt wird. Ausgenommen sind häufig aber Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen oder gar deren Verlust. Zuletzt sollte noch die Frage gestellt werden, ob jagdliche Einrichtungen wie zum Beispiel Jagdhütten oder Hochsitze mitversichert sind, was oft auch vom Zustand und der Tauglichkeit der jeweiligen Einrichtungen abhängt. Bei diesem Aspekt ist ein erneuter Hinweis auf die nicht nur mittelbare sondern auch unmittelbare Betätigung oder Unterlassung im Versicherungsvertrag angebracht.

Versicherung der Waffen

Eine tragfähige Waffenklausel sollte Teil einer guten Jagdhaftpflichtversicherung seinEine gute Jagdhaftpflichtversicherung sollte immer auch eine tragfähige Waffenklausel beinhalten, welche auch den erlaubten Besitz und die Benutzung der Waffen und der Munition außerhalb der Jagd – zum Beispiel beim Übungsschießen – sowie die Jagd in befriedeten Gebieten und im Gatter absichert. Bei älteren Versicherungen sind Querschläger oft ausgenommen. Eine gute Versicherung hat hingegen keinen „Einwand des fehlenden Verschuldens“ in der Klausel und sollte auch Personenschäden von Angehörigen decken.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Jagd mit Hund – TierhalterhaftpflichtversicherungEin wichtiger Bestandteil der Jagd ist auch der Jagdhund, daher ist es sinnvoll, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch eine Haftpflichtversicherung für Tiere inkludiert. Bei der Mitversicherung der Jagdhunde bestehen große Unterschiede zwischen den Versicherungen. Während einige nur ein oder zwei Hunde versichern, gibt es auch solche, die unbegrenzt viele Hunde mit einbeziehen. Weiterhin unterscheiden sich die Bedingungen der Mitversicherung teils erheblich: Manchmal werden nur brauchbarkeitsgeprüfte Hunde zugelassen, in anderen Fällen genügt wiederum auch eine Bestätigung der Tauglichkeit zur Jagd.

Auslandsversicherung für die Jagd

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist nicht immer in der Versicherung enthalten.Ein weltweiter Versicherungsschutz ist nicht immer in der Versicherung enthalten. Dabei ist für Jäger, die auch im Ausland Jagen, in jedem Fall anzuraten, eine Versicherung abzuschließen, in welcher für mindestens ein Jahr auch eine Jagdhaftpflichtversicherung für das Ausland eingeschlossen ist. Weiterhin verlangen einige Gastländer den Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsschutzes im jeweiligen Land. Hierüber sollte man sich bei einer Auslandsjagd vorab unbedingt informieren. Komplett ausgenommen bleiben jedoch meist landesübliche Entschädigungen in den USA und Kanada sowie bei Gesetzen wie dem französischen Code Civil, bei dem Ausnahmeregelungen zu Versicherungen verankert sind.

Jagdhaftpflicht – das Paket muss stimmen

Zusammengefasst gilt es also insbesondere folgende Punkte zu beachten: Man sollte bei der Höhe der Schadensabdeckung nicht zu knauserig sein. Da die Differenz hier bei den Beiträgen eher gering ist, lohnt es sich nicht unbedingt, an diesem Ende zu sparen. Auch sind die zu Beginn erwähnten versicherungspflichtigen Mindestbeträge bei Sach- und Personenschäden doch verhältnismäßig gering – eine höhere Abdeckung empfiehlt sich demnach auf jeden Fall. Darüber hinaus wurde auf einige wichtige Details hingewiesen, wie die Versicherung von Schäden, entstanden durch eine mittelbare Beteiligung oder auch der Fall der Forderunsausfalldeckung. Darüber hinaus rechnet es sich, eine Jagdhaftpflicht abzuschließen, die die Versicherung von Schusswaffen sowie von Jagdhunden mit einschließt. Auch die Absicherung von Haftpflichtansprüche, die im Zusammenhang mit der Jagd im Ausland entstehen, sind wichtig. Grundsätzlich gilt: Man sollte sich gut informieren, was in der Versicherung mit eingeschlossen ist und was nicht. Selbst wenn man als Jäger bestimmte Aufgaben als selbstverständlichen Teil der jagdlichen Tätigkeit ansieht – wie beispielsweise das Instandhalten von Ansitzen – so heißt dies nicht zwangsläufig, dass sie in der Versicherung enthalten sind. Wenn etwas also nicht ausdrücklich erwähnt wird, lohnt es sich immer, nachzufragen, um sich abzusichern.

1 Kommentare

Horst Göbel
9. November 2020

Jagdhaftpflicht incl. Jagdhüttenhaftpflicht. 30 m² Wohnfläche 30m², Holzbauweise. Solarbetrieben. Küche Schlafraum ,Aufendhaltsraum.In Sichtweise der Wohnung ca 900m.
Oder Einzelversicherung der Jagdhütte Versichert gegen Brand, Sturm und Einbruch. Erbitte Versicherungsvorschlag!

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