Fragen aus der Jägerprüfung zu Wildschäden

Fragen aus der Jägerprüfung zu Wildschäden

Jede Woche präsentieren Wir ihnen Fragen aus der Jägerprüfung. Diese können sie als Vorbereitung auf die Jägerprüfung nutzen, oder ihr „eingestaubtes“ Wissen überprüfen. Heute Stellen wir ihnen Fragen zu Wildschäden.

Die Antworten finden sie unten.

1.Darf der Eigent ̧mer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück in einer Nacht verscheuchen, von der ihm aufgrund einer Benachrichtigung des Revierinhabers bekannt ist, dass dieser sich in der betreffenden Nacht am Grundstück zur Jagdaus ̧bung ansetzen will?

a) Ja
b) Nein

2.Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

a) Ja
b) Nein

3. Der Eigentümer einer 8 ha großen Kultur aus Nadel-Laub-Mischwald, die mit einem 1,50 m hohen Maschendrahtgeflecht eingezäunt ist, stellt Anfang März fest, dass sich ein Rehbock in der Kultur befindet. Es gelingt nicht, den Rehbock aus der Umzäunung herauszutreiben. Der Eigentümer verlangt daher von der unteren Jagdbehörde eine Anordnung zur Erlegung des Rehbocks. Kann diese anordnen, dass der Revierinhaber den Bock innerhalb von 14 Tagen zu erlegen hat?

a) Ja
b) Nein

4. An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Eine Vereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Jagdpächter ̧ber den Wildschadensersatz besteht nicht. Wer muss den Wildschaden ersetzen?

a) Jagdpächter
b) Jagdgenossenschaft
c) Jagdpächter und Jagdgenossenschaft
d) Die Gemeinde

5. Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinen Ackerfrüchten bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

a) Innerhalb von 2 Tagen
b) Innerhalb 1 Woche
c) Innerhalb 1 Monats
d) Bis zu Beginn der Ernte

6.Ein Landwirt stellt am 2. Juni fest, dass durch Fasane an seinem Maisfeld erheblicher Schaden verursacht wurde. Am 15. Juni meldet er diesen Schaden bei der Gemeinde an. Besteht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens?

a) Ja
b) Nein

7. Zu welchen im Bundesjagdgesetz vorgegebenen Terminen eines Jahres müssen spätestens Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angemeldet werden, um den Ersatz des Schadens erlangen zu können?
a)  1. Januar
b)  1. April
c)  1. Mai
d)  15. Mai
e)  1. Oktober
f)  10. Oktober

8. Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

a) Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd
b) Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag ̧ übernommen hat
c) Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges

9.In einem Gemeinschaftsjagdrevier kommen als Hauptbaumarten Fichten, Tannen und Rotbuchen vor. Ein Waldbauer hat 100 Lärchen gepflanzt. Da die Lärchen nicht geschützt wurden, sind an diesen starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?

a) Ja
b) Nein

10. Dachse verursachen in einem milchreifen Maisfeld Schaden. Handelt es sich dabei um einen nach dem Gesetz ersatzpflichtigen Wildschaden?

a) Ja
b) Nein

Antworten zu Fragen aus der Jägerprüfung:

1. b
2. a
3. a
4. b
5. b
6. b
7. c, e
8. c
9. b
10. b

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