Der Transport der Jagdwaffe – Vorschriften zum Führen der Waffe

Der Transport der Jagdwaffe – Vorschriften zum Führen der Waffe

Das Führen von Jagdwaffen ist immer ein heikles Thema. Es gibt zahlreiche Vorschriften, die beim Transport von Jagdwaffen eingehalten werden müssen. Es ist wichtig, sich genau damit auseinanderzusetzen, wie man die geltenden Gesetze und Verordnungen erfüllt – sonst drohen empfindliche Strafen.

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Man unterscheidet beim Führen von Jagdwaffen zwei verschiedenen Szenarien:

1. Das Führen einer Jagdwaffe im direkten Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd.

2. Der Waffentransport ohne Zusammenhang zur Jagdausübung (etwa zum Schießstand oder zum Büchsenmacher).

In beiden Fällen müssen Jagdschein, Waffenbesitzkarte und ein gültiges Ausweisdokument mitgeführt werden.

DER WAFFENTRANSPORT ZUR JAGDAUSÜBUNG

Auf dem Weg zur direkten Jagdausübung ins Revier ist es erlaubt, die Waffe zugriffsbereit zu führen, jedoch auf keinen Fall schussbereit. Die Waffe darf auf keinen Fall geladen oder unterladen sein. Auch kleine Umwege (etwa zur Post oder zum Kiosk) sind zulässig. Verlässt man auf einem dieser Umwege allerdings das Auto muss man zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen für die vorrübergehende (vgl. § 13 Abs. 11 AWaffV) Aufbewahrung erfüllen. Die Waffe darf auf keinen Fall für Dritte ersichtlich sein. Es genügt hierfür bereits eine Decke darüber zu legen.

DER WAFFENTRANSPORT OHNE DIREKTE JAGDLICHE VERBINDUNG

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Transportiert man die Jagdwaffe nicht im direkten Zusammenhang mit der Jagd, etwa zum Schießstand, so muss man sie in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem Futteral mit Zahlen- oder Vorhängeschloss führen. Auch die Munition muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Sie darf jedoch im gleichen Behältnis wie de Jagdwaffe transportiert werden. Empfehlenswert ist ein Futteral das sämtliche Vorschriften des Waffenrechts erfüllt. So ist man garantiert in jeder Situation auf der sicheren Seite.

7 Kommentare

Christian Benda
30. Juli 2020

Guten Tag.
Eine Frage: Wenn der Jäger (Mit Dackel und in Montur) im Dorf steht und auf seine Mitfahrgelegenheit zur Jagd wartet, ist dann das offene Tragen des Gewehrs am Riemen über der Schulter erlaubt?

Vielen Dank.

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Jagd1 Redaktion
30. Juli 2020

Sehr geehrter Herr Benda,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist das offene Tragen der Waffe waffenrechtlich ein Führen der Waffe. Zum Führen bedarf es der Erlaunis. Die geregelte Jagdausübung wäre eine solche Möglichkeit für eine Erlaubnis. Da das Dorf aber ein befriedeter Bezirk ist, ruht grundsätzlich die praktische Jagdausübung. Somit besteht keine Erlaubis des Führens der Waffe. Wenn der Jäger aber auf seinem eingefriedeten Grundstück wartet und dann in das Auto auf seinem Grundstück steigt, ist es unproblematisch, da Waffen auch auf dem eigenen Grundstück geführt werden dürfen. Der zugriffsbereite Transport auf dem direkten Weg zur Jagdausübung ist dann auch möglich. Ich hoffe ich konnte Ihnen Ihre Frage beantworten.
Viele Grüße und Waidmannsheil
Ihr Jagd1-Team

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Andre Matale
17. August 2020

Sehr geehrtes Jagd1-Team,
korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege. Aber ich denke, es kommt auf die Frage, ob es sich um einen befriedeten Bezirk handelt, nicht an. Denn gem. § 13 Abs. 6 BJagdG i.V.m. Nr. 13.6 WaffVwV bedarf es auf den direkten Hin - und Rückwegen zur und von der Jagd sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie "Abstecher" zur Bank oder Post keiner Erlaubnis zum Führen der Jagdwaffe.

Der Jäger im Fall befindet sich somit auf dem direkten Hinweg zur Jagd, da er von seiner Wohnung aus den direkten Weg zum (entfernungsmäßig nicht völlig abwegigen) vereinbarten Treffpunkt mit der Fahrgemeinschaft ins Jagdrevier genommen hat. Er hätte schließlich auch mit dem Fahrrad durch das Dorf ins Revier radeln dürfen. Dass die Fahrgemeinschaft ihn auf seinem befriedeten Besitztum abholen muss, denke ich nicht, denn sonst dürfte ein Jäger auf dem Weg zur Jagd auch nicht zu seinem außerhalb seines befriedeten Besitztums geparkten Auto die nicht schussbereite Waffe führen. Das Gesetz spricht hier indes nur vom "direkten Hin- und Rückweg" ins Revier, was m.E. hier gegeben sein dürfte.

Mit besten Grüßen und Waidmannsheil
Andre Matale

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Jagd1 Redaktion
19. August 2020

Sehr geehrter Herr Matale,
vielen Dank für Ihre ausführliche Ergänzung, die in vollem Umfang zutreffend ist. Leider ist unsere erste Ausführung nicht detailliert genug auf die Situation "direkter Weg" zur Jagd eingegangen, sondern hat die Situation ohne den direkten Weg beschrieben. Dabei gibt es eine Vielzahl an Interpretationsmöglichkeiten, wie der Begriff "direkte Weg" zu verstehen ist und welche "Abstecher" noch möglich sind oder nicht. Grundsätzlich möchten wir aber empfehlen, trotz der Erlaubnis der zugriffsbereiten Mitnahme, die Waffen auch auf dem direkten Weg zur Jagdausübung in einem (abgeschlossenen) Behältnis zu transportieren. Das kann viele Irritationen in der Praxis vermeiden helfen.

Viele Grüße und Waidmannsheil
Ihr Jagd1-Team

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Roland
8. Januar 2021

Ich fände es ganz Normal wenn ein Jäger zu Fuß oder mit dem Fahrrad zudem Umweltfreundlich mit der Waffe auf der Schulter zu seinem Jagdrevier geht. Schlißlich sind das Ausgebildete Jäger . Ich finde die Redaktion mit Ihren Unpracktischen, Ahnungslosen und Praxisfremden Vortrag Liegt vollkommen daneben, ja ich Betrachte es letztendlich als ein affront gegen die ach so ,,Gefährlichen'' Jäger. Ich bin vom Lande und Arbeiter und in einem kleinen Dorf Aufgewachsen und war mit 12-13 Jahren schon als Treiber im Herbst bei Jagden dabei und es War mitunter die Interessanteste Zeit meiner Jugend. Mittlerweile bin ich fast 60 und Kein Jäger aber vielleicht mache ich noch den Jagdschein zu Trotz der Naturfrevler. Jagd iverstehe ich als Naturschutz und Bewahrung der flora und Fauna und es ist Ganz Wichtig dass wir alle wieder Lernen mit der Natur und nicht Gegen diese Wunderbare Natur zu Leben.

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Carsten Schmuck
5. Oktober 2021

Guten Morgen, ich hätte eine Frage bezüglich direkter Weg ins Revier.
Ist es auch dann eine Fahrt ins Revier bzw. zur Jagdausübung, wenn das Revier 50 Km entfernt liegt?

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Jagd1 Redaktion
7. Oktober 2021

Hallo Herr Schmuck,
die Entfernung spielt keine Rolle. In den Kommentaren zum Jagdrecht wird immer der Frage nachgegangen "Was ist der direkte Weg?". Einkaufen und andere Tätigkeiten, die den Weg deutlich, auch zeitlich unterbrechen, gelten in der Regel nicht mehr als der direkte Weg.

Waidmannsheil
Das Jagd1-Team

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Anonym
24. Februar 2021

Ich habe die Waffe, außerhalb der Wohnung, grundsätzlich in einem Koffer, außer ich steige im Revier aus dem Auto und beginne die Jagd oder bin auf dem Schießstand.
Allerdings habe ich die Munition in einer Halterung am Schaft und den Koffer nicht verschlossen, da ich im Revier wohne. Wenn ich z.B. nach der Jagd zur Konfiskatstelle außerhalb des Revieres fahre habe ich die Waffe entladen, den Koffer verschlossen und die übrige Muniton am Mann (z.B. Hosentasche). So sollte es keine Probleme geben, oder?

Antworten
Jagd1 Redaktion
25. Februar 2021

Klingt nach einer rechtskonformen Lösung. Ganz perfekt wäre es, wenn die Munition auch noch in einem abgeschlossenen Behälter wäre, zumindestens für die Fälle, in denen Sie ausserhalb der Jagdausübung unterwegs sind.

Viele Grüße
Das Jagd1-Team

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Malte Töpfer
18. März 2021

Sehr geehrtes Jagd1-Team,

eine Rückfrage zu dem Satz "Auch die Munition muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden." woraus geht das hervor? Ich min bisher davon ausgegangen, dass Munition nur getrennt von der Waffe transportiert werden muss jedoch nicht in einem verschlossenen Behältnis (abgeschlossen).

Frage 2
Wie verhält es sich mit Blankwaffen? Darf ich das Messer, welches ich zum Abfangen nutze und von der Form her ein Dolch ist auf dem Weg von und zur Jagd zugriffsbereit führen?

Viele Grüße
Malte Töpfer

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Jagd1 Redaktion
22. März 2021

Sehr geehrter Herr Töpfer,
sie haben recht, dass die Aussage zur Munition nicht ganz sauber formuliert ist. Grundsätzlich müssen wir zwei Situationen unterscheiden. Auf dem direkten Weg zur Jagdausübung dürfen die Waffen zugriffsbereit, aber nicht schussbereit mitgenommen werden. Für die Munition gibt es keine gesonderten Vorschriften. Auf dem Weg zum Schießstand muss die Waffe und Munition zugriffssicher transportiert werden. Heißt in der Konsequenz Beides muss sich in einem abgeschlossenen Behältnis befinden. Das würde auch gelten, wenn wir Munition kaufen und nach Hause transportieren.
Zu Ihrer Frage bezüglich des Transportes von Messern müsste grundsätzlich geklärt werden, ob das vorliegende Messer waffenrechtlich erfasst ist. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass ein Jagdmesser aufgrund seiner Klingenlänge waffenrechtlich von Belang ist. Damit würden die gleichen Regeln für den Transport und Führen wie für Schusswaffen gelten. Im direkten Zusammenhang mit der Jagdausübung ist das offen Tragen kein Problem, ansonsten gilt auch bei Messern der Transport im abgeschlossenen Behältnis. Um für alle Fälle ganz sicher zu sein, ist ein grundsätzlicher Transport im geschlossenen Behältnis zu empfehlen.

Viele Grüße und Waidmannsheil

Das Jagd1-Team

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Philipp Scheel
6. April 2021

Im Gesetz steht geschlossen nicht verschlossen.

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Ludger Kappius
22. April 2021

Hallo,

Ich hätte noch 2 Fragen dazu

1. Gibt es hier einen bundesweit einheitliche Regelung oder gibt es hier , wie beim Jagdrecht, auch länderspezifische Sonderregelungen?

2. Konkreter Fall bei mir: Ich möchte das Fahrrad nutzen , um den Hochsitz zu erreichen , Mein Haus liegt im Jagdbezirk, aber es liegen noch 300m Industriegebiet zwischen dem Haus und dem Feld. Kann ich mir die Waffe ungeladen umhängen?

Mit dem Futteral geht das im Prinzip auch, stört aber stärker beim Fahrradfahren

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Vivi
28. Dezember 2021

Guten Tag liebes Jagd1 Team, wäre es meinem Freund erlaubt mich in seinem PKW mit zu nehmen wenn er zur Jagd fährt und mich in einem Hotel absetzt das im Jagdrevier liegt?
Und was wäre zu beachten wenn wir in diesem Hotel übernachten würden?
Im Voraus vielen Dank für die Antwort.

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Herbert Kremser
8. März 2022

Guten Tag, sehr geehrtes Jagd1-Team,

ist es erlaubt, in einem Revier ohne bestätigtes Schwarzwld während der Schonzeit, z.B. im März, die Jagwaffe schussbereit zu führen?

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