Welchen Waffenschrank brauche ich im Wochenendhaus?

Welchen Waffenschrank brauche ich im Wochenendhaus?

Ob Ferienhaus, Wochenendhaus oder Jagdhütte, der Gesetzgeber spricht hier von „nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden“. Auch die Kellerräume eines Mehrfamilienhauses werden unter diesem Begriff subsumiert. Man geht davon aus, dass der unbefugte Zugriff auf die Waffen in solchen Gebäuden bzw. Räumen meist erst Tage später entdeckt werden könnte.

Sehr hohe Anforderung an die Sicherheit

Deshalb werden sehr hohe Anforderungen an die Aufbewahrungsvorschriften in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden gestellt. Einem möglichen Einbrecher soll der Zugang zu den Waffen besonders schwer gemacht werden. Außerdem soll er im Falle eines erfolgreichen Öffnens des Tresores keinen „großen“ Erfolg haben. Die Aufbewahrung von Jagdwaffen im tlw. unbewohnten Jagdhaus ist grundsätzlich mit folgenden Einschränkungen erlaub: Es dürfen dort nur bis zu drei Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit dem Widerstandsgrad I aufbewahrt werden. Eine Lagerung von Kurzwaffen ist somit gar nicht erlaubt. Auch darf hier kein weniger sicheres Behältnis Verwendung finden, ein „A-Schrank“ oder der zuhause oft übliche „Jägerschrank“ (Behältnis der Sicherheitsstufe A mit Innenfach der Sicherheitsstufe B) würden hier nicht ausreichen.

Munitionsaufbewahrung“

Zur gleichzeitigen Munitionsaufbewahrung in solchen Gebäuden ist in den Gesetzestexten keine besondere Regelung genannt. Damit könnte man der Meinung sein, dass das normalerweise als Mindeststandart geforderte „Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss“ für Munition ausreichend sein sollte. Die Kommentierung zum
Waffengesetz geht jedoch einen anderen Weg und verneint die Aufbewahrung von Munition in der Jagdhütte komplett. So soll einem Unbefugten nicht noch die Möglichkeit gegeben werden, zusätzlich zu den Langwaffen auch noch die passenden Munition an sich zu nehmen und so sofort schussbereite Waffen erlangt zu haben.
Zusammengefasst: man darf im Wochenend- bzw. Jagdhaus bis zu drei Langwaffen aufbewahren, dieses muss aber in einem Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrades I
geschehen. Munition und Kurzwaffen dürfen dort während der Abwesenheit des Jägers nicht verwahrt werden.

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