Jagd1 » Jagdmagazin » Jagd1 » Der Begehungsschein: Wissenswertes für Jäger und Pächter

Der Begehungsschein: Wissenswertes für Jäger und Pächter

Für Jäger, in deren Bekannten-, Verwandten-, und Freundeskreis sich viele Jäger finden, ist ein Begehungsschein meist nicht nötig. Der Jäger, der aber nicht auf Revieren Bekannter jagen kann, muss nach Revierbeteiligung suchen, wobei auf mehreres geachtet werden muss. Bei Vergabe eines Begehungsscheins sollte der aber Jagdpächter darauf achten, welche Rechte er dem Jäger im Begehungsschein zuspricht und wie er den Preis ansetzt.

Suche nach einer Jagdgelegenheit durch Begehungsschein:

BegehungsscheinIn Jagdzeitschriften und im Internet finden sich viele, durch Begehungsschein mögliche, Jagdgelegenheiten. Es sollten vom Jäger generell Angebote ausgesucht werden, die sicher wirken und bei denen man nicht übervorteilt wird. Diese Angebote sollte man prüfen, in dem man sich mit dem Pächter in Verbindung setzt.

Wahl der Mitjagd-Möglichkeit:

Falls der Pächter möchte, dass sich der Jäger an den Jagdpachtkosten und den Jagdbetriebskosten beteiligt, so sollte der Pächter die jährlichen Kosten auch offen legen. 
Sollte der Jagdpächter einem den Einblick in den Jagdpachtpreis verwehrt, wäre es ratsam, bei diesem Pächter keinen Begehungsschein zu erwerben.


Was beim Verhandeln für Pächter und Jäger von Bedeutung ist:


Bei einem entgeltlichen Begehungsschein muss der Jäger darauf achten, dass er nur einen Kostenbeitrag und nich die kompletten Pacht-Kosten an den Pächter zahlt da es sonst zur Unterverpachtung kommt, die oft von dem Verpächter verboten ist.
Es ist also vor dem Verhandeln des Begehungsscheines mit dem Jagdpächter zu klären, was der Verpächter bezüglich der Unterverpachtung vorgenommen hat.

Von Seite des Pächters ist zu beachten, dass der Inhaber des Begehungsscheines nicht die selben Rechte wie die des Pächters eingeräumt werden, was vor allem im Punkte der Aneignung des erlegten Wildes gilt. Auch sollte man den Jäger im Begehungsschein auf die gängigen Voraussetzungen wie einen gültigen Jagdschein und eine Waffenbesitz-Karte hinweisen.

Regelung bei unentgeltlichen Begehungsscheinen:

Ein Revierpächter sollte bei der Vergabe eines unentgeltlichen Begehungsscheines kein „Handgeld“ oder Ähnliches verlangen, da der unentgeltliche Begehungsschein eine Erlaubnis ohne Verpflichtungen oder Kosten sein sollte.

Menge der Mitjäger bei der Jagd mit Begehungsschein:


Vor Verhandlung über den Begehungsschein sollte man auch prüfen, ob man im Revier einen weiteren Jäger braucht bzw. ob der Platz das zulässt.Eine Faustformel ist:
Pro 150 ha maximal einen zusätzlichen Mitjäger .
Falls das nicht zutrifft, sollte vom Erwerb des Begehungsscheins abgesehen werden.

Um dem Jäger die Begebenheiten des Reviers nahe zu bringen, sollte dich der Pächter einige Male mit dem Besitzer des Begehungsscheins auf die Jagd begeben.

Anzeige

Jagdgelegenheiten

Galerie

Erfolgreiche Hirschjagd Bockjagd im Mai Seeidylle Erlegter Steinbock Jagdtrophäen Wiesenschneise

© 2012 Jagd1 | Anmelden