Jagdreise
10.02.2010 | Jagd-LexikonDie Möglichkeit zur Jagdausübung als zahlender Jagdgast in fremden Revieren.rnZum Teil werden Reviere ganz oder teilweise für zahlende Gäste reserviert, die im Rahmen des Jagdurlaub meist Einzelabschüsse auf Tophäenträger vornehmen. Als rechtliche Grundlage dient der Jagdschein.


