Jagdhaftpflichtversicherung
10.02.2010 | Jagd-LexikonDer Abschluß einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung ist Grundlage für die Ausstellung des Jagdscheins. Die Jagdhaftpflichtversicherung gewährt Schutz bei Schadensersatzansprüchen gegen Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter von Gesellschaftsjagden, Förster und Forstbeamte, Berufsjäger und Jagdaufseher.


