Jagdgenossenschaft
10.02.2010 | Jagd-LexikonZusammenschluß von Jagdeigentümern bzw. Jagdgenossen deren Grund und Boden zu einem Gemeinschaftsjagdbezirk gehören.
Zusammenschluß von Jagdeigentümern bzw. Jagdgenossen deren Grund und Boden zu einem Gemeinschaftsjagdbezirk gehören.