Jagdaufseher
10.02.2010 | Jagd-LexikonPerson, die vom Jagdausübungsberechtigten zum Schutz und zur Aufsicht benannt sind. Jagdauseher sind nicht zur Jagdausübung berechtigt. Hiefür benötigen Sie vom Revierinhaber eine Jagderlaubnis.
Person, die vom Jagdausübungsberechtigten zum Schutz und zur Aufsicht benannt sind. Jagdauseher sind nicht zur Jagdausübung berechtigt. Hiefür benötigen Sie vom Revierinhaber eine Jagderlaubnis.